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INFORMATION
DECKBEDINGUNGEN
SAMENBESTELLUNG

Hier finden Sie die allg. Deckbedingungen und weitere Informationen zum Thema Samenbezug in unseren FAQ.

DECK- UND BESAMUNGSBEDINGUNGEN SAISON 2023

Der Züchter, der seine Stute mit Samen eines Hengstes der EU-Besamungsstation Hörem (D-KBP-107-EWG) besamen lässt, erkennt folgende Bedingungen an. Außerdem gelten die Deck- und Besamungsbedingungen des jeweiligen Zuchtverbandes.

DECKSAISON 2023

Die Decksaison 2023 beginnt am 20.März 2023 und endet am 1.August 2023.

SAMENBESTELLUNG

Ihre Samenbestellung erbitten wir telefonisch wochentags bis 10 Uhr, am Wochenende (Sa.-So.) bis 9 Uhr. Aus der Samenbestellung müssen neben der Angabe des gewünschten Hengstes folgende Informationen ersichtlich sein:

Angaben zum Züchter:

  • Name, Vorname

  • Adresse, Straße, Nr.

  • PLZ, Ort

  • Telefon

  • email-Adresse

  • Mitgliedsnummer, Zuchtverband​

Angaben zur Stute:

  • Name der Stute

  • Lebensnummer

  • Vater der Stute

  • Mutter der Stute

  • Muttervater der Stute

Angaben des Verwenders (Besamungswart / Tierarzt):

  • Name, Vorname

  • Adresse, Straße, Nr.

  • PLZ, Ort

  • Telefon

Bitte übermitteln Sie diese Informationen dem Hengsthalter rechtzeitig per Telefon, Fax oder email. Liegen diese Informationen nicht vollständig vor, ist der Samenversand nicht möglich.

SAMENABGABE UND SAMENVERSAND

Als EU-Besamungsstation versenden wir auf Anforderung Frischsamen unserer Hengste innerhalb Deutschlands und europaweit*.


Der Frischsamenversand erfolgt von Montag bis Samstag, nicht an Feiertagen.

Die Samenversandkosten gehen zu Lasten des Züchters und werden gesondert in Rechnung gestellt. Der Auslandsversand über Nacht ist von Montag bis Donnerstag (in Ausnahmen auch bis Freitag) möglich. Der Wochenendversand bedarf besonderer Absprachen und wird gesondert berechnet. Die Versandkosten ins Ausland müssen im Einzelfall erfragt werden. Auslandsversand bzw. Wochenendversand bitten wir sie frühestmöglich bei der Station anzumelden. Der Hengsthalter ist verpflichtet, für den Spermaversand ins Ausland ein amtstierärztliches Attest zu beantragen. Die Kosten hierfür werden dem Stutenbesitzer in Rechnung gestellt.

Versandcontainer bitten wir ausreichend frankiert zurückzusenden, da diese ansonsten in Rechnung gestellt werden.

Sollte eine Samenlieferung nicht fristgerecht beim Empfänger eintreffen, so bitten wir dies sofort anzuzeigen, da andernfalls die Frachtkosten berechnet werden.

Bei starker Frequentierung eines Hengstes kann zu Spitzenzeiten die Abgabe des Samens auf zwei Versandportionen pro Rosse und Stute limitiert werden, außerdem bitten wir um Vorreservierung des Spermas.

Der Versand erfolgt im Auftrage des Züchters. Eine Haftung für Versand und daraus eventuelle Folgeschäden wird nicht übernommen, es sein denn dies beruht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

DECKTAXEN UND RABATTBEDINGUNGEN

Die aktuellen Decktaxen sind in unserem Hengstprospekt 2023 und auf unserer Homepage veröffentlicht. Das Deckgeld ist grundsätzlich im Voraus zu entrichten. Bei der Bedeckung von mehreren Stuten gewähren wir unseren Züchtern individuelle Rabatte. Genaue Konditionen erfragen Sie bitte auf unserer Station.
Stuten, die nicht aufgenommen bzw. resorbiert haben, wird in der folgenden Decksaison 50% des im Vorjahr entrichteten Deckgeldes angerechnet, sofern bis zum 1.Dezember eine tierärztliche Bescheinigung der Nichtträchtigkeit vorliegt. Liegt diese Bescheinigung zum genannten Zeitpunkt nicht vor, ist eine Anrechnung leider nicht möglich.
Stuten, die nach dem 1.Juli erstmalig gedeckt wurden und nicht tragend geworden sind, sind in ihrer Preisklasse im Folgejahr deckgeldfrei. Bitte beachten Sie, dass auch hier eine tierärztliche Bescheinigung bis zum 1.Dezember vorliegen muss. 
Bei nicht fristgerechter Zahlung der Rechnungen entfallen sämtliche eventuell vereinbarte Rabatte. Die Deckgelder sind dann in voller Höhe zu zahlen!
Sollte ein Hengst während der Decksaison ausscheiden, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Deckgeldes. Das gezahlte Deckgeld kann auf einen anderen Hengst unserer Station angerechnet werden

DECKSCHEIN

Die erfolgte Besamung wird zum Saisonende im Deckschein dokumentiert, der erst nach vollständiger Zahlung des Deckgeldes an den Züchter und den zuständigen Verband abgegeben wird.
Die Deckscheine sind durch den Züchter zu Beginn der Decksaison beim Hengsthalter (nicht beim Tierarzt) einzureichen! Für nach dem 1.August eingereichte Deckscheine wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben.

EMBRYOTRANSFER (ET)

Bitte beachten Sie, dass uns ein geplanter Embryotransfer vor der ersten Besamung mitgeteilt werden muss. Das Deckgeld ist für jeden gespülten Embryo zu entrichten. Bei mehreren erfolgreichen Spülungen ist ein Nachlass möglich.

BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR TIEFGEFRIERSAMEN (TG)

Für den Einsatz von TG-Samen gelten besondere Bestimmungen. Um mehr über diese Bestimmungen zu erfahren, klicken Sie hier

BESAMUNGSSERVICE AUF STATION

Die Besamung ihrer Stute ist auf der Besamungsstation in Hörem ebenfalls möglich. Ultraschall-Trächtigkeitsuntersuchungen und Follikelkontrollen werden vom Tierarzt gesondert berechnet. Stationstierärztin ist Dr. Theda Cordes. Tupferproben müssen in der Rosse entnommen werden und sind, außer bei Stuten mit Fohlen, für alle Stuten erforderlich.
Ihre Stute kann bei uns zu einem Tagessatz von 12,00 Euro, Stute mit Fohlen 15,00 Euro eingestallt werden. Bei Unterstellung wird ein gesonderter Einstellungsvertrag geschlossen. Die Unterstellung erfolgt auf Gefahr des Stuteneigentümers.
Der Stuteneigentümer erklärt sich einverstanden, dass ein Tierarzt zu seinen Lasten hinzugezogen wird, sofern es der Hengsthalter für zweckdienlich hält. Der Hengsthalter haftet nur für Schäden, die durch ihn oder einen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig verursacht worden sind. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für alle Schäden, die während der Einstallung von Stuten und bei allen für die Besamung erforderlichen Vorgängen entstehen. Für Schäden, die durch Dritte verursacht worden sind, haftet der Hengsthalter nicht. Zur Abdeckung des Risikos aus der Tierhalter- und Tierhüterhaftung hat der Eigentümer eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, und diese auf Verlangen nachzuweisen.
Mit der Anlieferung der Stute bzw. der Samenbestellung erkennen Sie unsere Deck- und Haftungsbedingungen an.

BEZAHLUNG

Das Deckgeld ist vor der ersten Besamung fällig. Die Samenversandkosten gehen zu Lasten des Züchters und sind gesondert bei uns nachzufragen.
Die Aushändigung des Deckscheines sowie die Weitergabe an den jeweiligen Zuchtverband erfolgt erst bei beglichener Deckgeldrechnung und Ausgleich aller weiteren Kosten (Tierarzt und Versand).

BANKVERBINDUNG

Volksbank Lüneburger Heide eG
IBAN: DE32 2406 0300 0321 5148 01
BIC: GENODEF1NBU

SAMENBESTELLUNG ONLINE-FORMULAR

Ihre Samenbestellung erbitten wir Montags - Freitags bis 10.00 Uhr, am Samstag bis 9.00 Uhr.

Vielen Dank für Ihre Samenbestellung!

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